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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - VERKAUFSBEDINGUNGEN

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verkaufsbedingungen der Boston Server & Storage Solutions GmbH als Unternehmung.

Allgemeine GEschäftsbedingungen -Verkaufsbedingungen

1. ALLGEMEINER GELTUNGSBEREICH, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, einschließlich sonstiger Leistungen und Beratungen, mithin für alle Verträge, die zwischen uns, der

Boston Server & Storage Solutions GmbH
Kapellenstrasse 11
85622 Feldkirchen,
Deutschland

Geschäftsführer, Georg Klauser
Registergericht: München
Registernummer: 184781

Telefon: +49 89 90 90 199 3
Telefax: +49 89 90 90 199 59
E-Mail: info@boston-it.de

und Ihnen als unseren Kunden geschlossen werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden – einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen – haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.5. Die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugebenden rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen, wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärungen von Rücktritt oder Minderung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.6. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.

1.7. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften gelten daher auch ohne eine derartige Klarstellung, soweit sie in diesen AGBs nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. ANGEBOTE, VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunde Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

2.2. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Textform (Post, Fax oder E-Mail). Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.

2.3. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.4. Vertragsabschlüsse erfolgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäfts mit einem unserer Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Etwaige erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser AGB bleiben unberührt.

2.5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Auftrags- bzw. Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.

3. LIEFERFRIST UND LIEFERVERZUG

3.1. Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen sowie die Lieferfrist ergeben sich mangels anderweitiger Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung.

3.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

3.3. Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunde hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits vom Kunden erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.

3.4. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Mahnung durch den Kunden ist jedoch in jedem Fall erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Kunde pauschalisierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen, der für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) beträgt, insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts. Bei Teillieferungen gilt der Wert der Teillieferung als Lieferwert. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

3.5. Die Rechte des Kundens gem. Ziff. 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht, beispielweise aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung, bleiben unberührt.

4. LIEFERUNG UND LEISTUNGEN, GEFAHRENÜBERGANG, ABNAHME, ANNAHMEVERZUG, HÖHERE GEWALT

4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

4.2. Wir behalten uns Produktänderungen, insbesondere im Zug von Weiterentwicklungen vor, sofern die vereinbarten Leistungsdaten erreicht werden.

4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunde über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

4.4. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Transport- und Feuerschaden versichert.

4.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung/Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.6. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Pandemien, Epidemien, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse dem Kunde die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

4.7. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nur, wenn die Verzögerung uns zu vertreten ist.

4.8. Falls in einem Bundesland kein flächendeckendes Rücknahmesystem eingerichtet sein sollte, sind alle Unternehmen, die Verpackungen oder Packstoffe oder verpackte Waren an Endkunden liefern, dazu verpflichtet, gebrauchte und restentleerte Verkaufsverpackungen von Privatverbrauchern am Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen.

4.9. Soweit die Ware dem Kunden auf Europaletten oder Gitterboxen (Ladungsträger) übergeben worden ist, hat der Kunde uns Ladungsträger in gleicher Anzahl sowie gleicher Art und Güte am Ort der ursprünglichen Übergabe herauszugeben.

5. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine abweichende Preisvereinbarung getroffen worden ist. In unseren Rechnungen wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.

5.2. Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes geregelt worden ist, ab Auslieferungslager ausschließlich Fracht und Verpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Kunden, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewünschten besonderen Versandart (z. B. Expressgut, Eilgut) gehen zu dessen Lasten.

5.3. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten des Versandes, insbesondere Fracht, Umwelt- und Abwicklungspauschalen, Zölle, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.4. Wir behalten uns das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

5.5. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung und/oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

5.6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder durch uns anerkannt wurden. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Mängel der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden gem. Ziff. 8 dieser AGB unberührt.

5.7. Auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden sind wir berechtigt, Zahlungen auf ältere Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen, wobei Zahlungen zunächst auf Zinsen und Kosten und erst dann auf die Hauptforderung angerechnet werden.

5.8. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis bzw. Preis der Leistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.9. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, § 321 BGB.

6. PRÜFUNG, GEWÄHRLEISTUNG

6.1. Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln, einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung, nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts.

6.2. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Für die Beschaffenheit der Ware sind nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernehmen wir jedoch keine Haftung.

6.3. Der Kunde hat die Ware mit der gebotenen Sorgfalt unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen, uns etwaige Beanstandungen sofort schriftlich anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, die Berechtigung von Beanstandungen zu überprüfen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

6.4. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei der Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen (Schadenanzeige gem. § 438 HGB).

6.5. Abweichend von § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

6.6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7. EIGENTUMSVORBEHALT UND VERLÄNGERTER EIGENTUMSVORBEHALT

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden, zustehen, vor.

7.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Sollte ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden oder erfolgen Zugriffe Dritter (z.B. Pfändung) auf die uns gehörenden Waren, so hat uns der Kunde darüber unverzüglich schriftlich zu informieren.

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Ein vertragswidriges Verhalten des Kunden liegt insbesondere bei Nichtzahlung einer fälligen Rechnung vor. Im Falle der Nichtzahlung können wir diese Rechte nur dann geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

7.4. Der Kunde ist bis auf Widerruf (7.4.3.) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in diesem Fall ergänzend:

7.4.1. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten, wobei sich der Eigentumsvorbehalt jeweils auf die so entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert erstreckt. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil einer neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7.4.2. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils ab, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware oder des Erzeugnisses gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Die Pflichten des Kunden laut Ziff. 7.2. gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

7.4.3. Nach der Abtretung bleibt der Kunde neben uns zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Andernfalls behalten wir uns aber vor, die Forderung selbst einzuziehen. In diesem Fall können wir vom Kunden verlangen, dass er uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung anzeigt.

Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

8. HAFTUNG

8.1. Wir haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung einer Garantie oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, von Organen und leitenden Angestellten. Die Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8.2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich der Regelung in Abs. 1 nur, sofern Kardinalpflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3. In Fällen einer nur fahrlässig verursachten wesentlichen Vertragspflichtverletzung wird die Höhe des Schadensersatzes auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden begrenzt. Schadensersatz wegen Produktionsausfall, Mangelfolgeschäden und/oder entgangenem Gewinn ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für das Verhalten unserer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

8.4. Der Schaden ist summenmäßig – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den Wert von 50 % des Auftragswertes pro schädigendes Ereignis begrenzt.

8.5. Für die Nichteinhaltung einer Lieferfrist beschränkt sich die Haftung unsererseits vorbehaltlich der Absätze 1 bis 3 für einen dem Kunden durch die Verzögerung entstandenen Schaden auf höchstens 5 % des vereinbarten Nettopreises. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens sowie der Nachweis eines geringeren Schadens bleiben den Vertragsparteien vorbehalten.

8.6. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände, sind sämtliche Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Dieser Ausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei einer zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper Gesundheit durch uns sowie unsere leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

9. Entsorgung nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Bezüglich der gesetzlichen Verpflichtungen nach der EG-Richtlinie 2002/95/EG(WEEE) und dem ElektroG gilt für eigenständige Elektrogeräte Folgendes:

9.1. Der Kunde über­nimmt die Pflicht, gelieferte Ware, nach der Nutzungsbeendigung bei sich oder seinen weiteren Abnehmern auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

9.2. Der Kunde stellt uns von den Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

9.3. Der Anspruch von uns auf Übernahme/Freistellung durch den Kunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts. Diese Frist beginnt frühestens mit Zugang einer schriftlichen Mitteilung des Kunden und/oder dessen Abnehmern bei uns über die Nutzungsbeendigung.

9.4. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

10. URHEBERRECHTE

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Kunden allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

11. GEHEIMHALTUNG

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit unserer Lieferung zugänglichen Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, er ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder die Offenlegung ist für das Erreichen des Vertragszwecks erforderlich.

12. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN

12.1. Alle Vertragsprodukte und technisches Knowhow werden unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnung sowie der US-Ausfuhrbestimmungen von uns geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Beabsichtigt der Kunde die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten, ist er verpflichtet, die hierzu erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form- entgegen dieser Bestimmungen ist untersagt.

12.2. Der Kunde muss sich selbständig über die derzeit gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren (Bundesausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus bzw. US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C. 20230). Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Wir haben keine Pflicht zur Auskunftserteilung.

12.3. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet in vollem Umfang bei Nichteinhaltung der einschlägigen Bestimmungen.

13. EINFUHRUMSATZSTEUER

Kunden mit Sitz außerhalb Deutschlands haben die Regelungen der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union zu beachten, insbesondere uns unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekanntzugeben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat uns der Kunde den dadurch entstehenden Aufwand zu erstatten.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des IPR (Internationales Privatrecht) finden keine Anwendung.

14.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis München.

14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen ist München. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.


(Boston Server & Storage Solutions GmbH, allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 02/2023)

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